Die Ableitung von Hygienemaßnahmen bei COVID-19 erfolgt auf der Grundlage einer einrichtungsspezifischen Risikobewertung unter der Berücksichtigung der in der KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten“ dargelegten Prinzipien sowie der epidemiologischen Situation. Grundsätzlich soll durch eine Kombination von verschiedenen Maßnahmen zur Infektionsprävention und Kontrolle in Einrichtungen des Gesundheitswesens, einschließlich Langzeitpflegeeinrichtungen (Altenpflegeheime) das Risiko der Übertragung von COVID-19 minimiert werden.
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