Für die besondere Situation, dass auf SARS-CoV-2 positiv getestete Personen ihre Angehörigen oder nahestehenden Personen in Einrichtungen der Pflege und der Gesundheitsversorgung zur Sterbebegleitung aufsuchen möchten, kann nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts das Betreten der Einrichtung unter Einhaltung erweiterter Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen ermöglicht werden. In diesen Fällen sollten die Einrichtungsleitungen und die Gesundheitsämter vor Ort die Einhaltung der folgenden Maßnahmen überwachen und sicherstellen:
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