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Ab 31.01.2023 müssen Anträge auf neue klinische Prüfungen zentral über das Clinical Trials Information System (CTIS) gestellt werden

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  • Ab 31.01.2023 müssen Anträge auf neue klinische Prüfungen zentral über das Clinical Trials Information System (CTIS) gestellt werden

    Gemäß europäischer Verordnung über klinische Prüfungen (Verordnung (EU) Nr. 536/2014) können seit dem 31.01.2022 Anträge auf klinische Prüfungen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zentral über das europäische Informationssystem für klinische Prüfungen – das Clinical Trials Information System, kurz CTIS genannt – gestellt werden. Dies gilt auch für klinische Prüfungen, die nur in Deutschland durchgeführt werden sollen, sowohl für Anträge akademischer als auch industrieller Sponsoren der klinischen Prüfung.

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