Soll es Lockerungen für Corona-Geimpfte geben? Darüber gehen die Meinungen auseinander. Der Deutsche Ethikrat sagte im Februar noch, das geht nicht, dass Geimpfte mehr Freiheiten bekommen. Aber das Robert Koch-Institut verkündete vor Kurzem: Die Impfung senkt das Risiko, dass Geimpfte Corona weiterverbreiten so, dass sie bei der Pandemie keine große Rolle mehr spielen. Und diese Erkenntnis ändert die ganze Situation. Können Geimpfte also bald in wieder Biergärten und Bars sitzen und ausgiebig shoppen? Oder ist das unfair für Leute, die noch nicht geimpft sind und wird das so quasi zu einer Corona-Impfpflicht durch die Hintertür: Possoch klärt!
INHALT
00:00 Mehr Freiheiten für Corona-Geimpfte?
00:30 Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, Klaus Holetschek, CSU, über Erleichterungen für Geimpfte
01:17 Was sagt die Politik?
01:57 Neue Bewertung des Robert Koch-Instituts zu Geimpften
02:45 Deutscher Ethikrat über Lockerungen für Geimpfte im Februar
03:04 Susanne Breit-Keßler, Vorsitzende des Bayerischen Ethikrats, über Erleichterungen für Geimpfte
03:51 Gibt das eine Schieflage in der Gesellschaft?
04:39 Susanne Breit-Keßler, Vorsitzende des Bayerischen Ethikrats, über die Gefahr von Mutanten
05:13 Anwalt Christian Solmecke über Einschränkungen
07:26 Beschlüsse der deutschen Gesundheitsministerkonferenz
08:02 Impfausweis für die Europäische Union
09:07 Anwalt Christian Solmecke über eine Impfpflicht durch die Hintertür
EU-Impfpass kommt für Athen zu spät
Die griechische Regierung drängt seit Jahresbeginn darauf, einen EU-weit gültigen Impfpass zu entwickeln. Damit soll der Tourismus gerettet werden, von dem normalerweise fast ein Fünftel der griechischen Wirtschaftsleistung kommt. Den Impfpass soll es nach aktuellem Stand der Dinge aber erst im Juni geben. Athen will jedoch schon Mitte Mai die Tourismussaison am 14. Mai für eröffnet erklären und preschte daher nun mit der neuen Einreiseregelung vor.
Quarantäne nach Aufenthalt im Risikogebiet bleibt bestehen
Die Regelung gelte für Geimpfte, deren zweite Impfdosis 15 Tage oder länger zurückliege. Die Quarantäne nach der Rückkehr aus dem Ausland bleibt Holetschek zufolge jedoch bestehen. Auch alle weiteren Einschränkungen gelten für Geimpfte wie bisher. Holetschek kündigte an, dass die Gesundheitsminister der Länder sich in der kommenden Woche erneut mit möglichen Erleichterungen für Geimpfte auseinandersetzen wollten.
Ausgangssperren Teil der geplanten Notbremse
Sonderimpfaktion: Impfwillige müssen mindestens 60 sein
6000 Impfdosen hat die Stadt für die Sonderaktion „übrig“. Denn auf Anweisung des Gesundheitsministeriums darf Astrazeneca für Erstimpfungen im Impfzentrum Riem nicht mehr verwendet werden, im ISAR Klinikum dagegen schon. Wer dort eine Spritze will, muss mindestens 60 Jahre alt und im Bayerischen Registrierungsportal BayIMCO registriert sein. Zusätzlich muss man sich in einem Buchungsportal anmelden. Das ist ab Freitag möglich, unter „wir-impfen-muenchen.de“. Alle weiteren Informationen und ihren Termin bekommen die Impfwilligen dann per E-Mail zugeschickt.