In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die Europäische Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) und die Leiter der nationalen Zulassungsbehörden in der EU für Human- und Tierarzneimittel (Heads of Medicines Agencies, HMA) am 19.09.2022 darauf hingewiesen, dass in der Europäischen Union (EU) zugelassene Biosimilar-Arzneimittel mit ihrem Referenzarzneimittel oder mit einem gleichwertigen Biosimilar austauschbar ("interchangeable") sind.
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