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EMA und HMA weisen in gemeinsamer Stellungnahme auf Austauschbarkeit von Biosimilars mit Referenzarzneimittel und gleichwertigen Biosimilars hin

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  • EMA und HMA weisen in gemeinsamer Stellungnahme auf Austauschbarkeit von Biosimilars mit Referenzarzneimittel und gleichwertigen Biosimilars hin

    In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die Europäische Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) und die Leiter der nationalen Zulassungsbehörden in der EU für Human- und Tierarzneimittel (Heads of Medicines Agencies, HMA) am 19.09.2022 darauf hingewiesen, dass in der Europäischen Union (EU) zugelassene Biosimilar-Arzneimittel mit ihrem Referenzarzneimittel oder mit einem gleichwertigen Biosimilar austauschbar ("interchangeable") sind.

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